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Die virtuelle Anwaltskanzlei der Zukunft
Vortrag von Dr. Jürgen Weinknecht,
gehalten anläßlich der IT-Anwaltskonferenz 1.0
am 22./23. Oktober 1999 (!) in München.
Die virtuelle Anwaltskanzlei im Internet ist Gegenwart! Mehrere Tausend Rechtsanwälte
präsentieren sich bereits im World Wide Web. Dieser Beitrag beschäftigt sich aber nicht
damit, sondern mit der Gesamtentwicklung der nächsten Jahre, die nicht nur im Internet
von statten gehen wird. Rechtsanwälte müssen schon heute darüber nachdenken, was sie
übermorgen wollen, damit sie sich morgen an die Realisierung machen können. Die
Reihenfolge ist entscheidend! Auch wird es immer wichtiger zu wissen, wo man die richtigen
Informationen findet, statt sie im Kopf zu haben, denn die wirkliche Informationsflut hat
uns noch lange nicht erreicht. Rechtsberatung wird sich daher vom direkten Gespräch hin
zur Auskunft innerhalb angemessener Zeit verlagern.
Rechtsanwälte müssen, einhergehend mit den Entwicklungen bei ihren Mandanten, an der
Virtualisierung ihrer Beratung arbeiten, um nicht von anderen Berufsgruppen verdrängt zu
werden. Dies gilt - zunächst - vor allem für die präventiv wirtschaftsberatende
Tätigkeit, derzeit noch weniger für Gerichtsverfahren und klassisch real geprägte
Krisen (Familienrecht, Verkehrsrecht usw.). Die Virtualisierung wird aber dafür sorgen,
dass auch die Anwaltschaft gezwungen wird, sich immer mehr zu spezialisieren. Weder der
sog. "Feld-Wald-und-Wiesen-Anwalt" noch die herkömmliche Grosskanzlei haben
eine goldene Zukunft. Vielmehr werden sich die Mandanten ihren Spezialisten suchen oder
Teams aus einzelnen Rechtsanwälten für jeden Fall und dessen einzelne Aspekte
rechtlicher Beratung neu zusammenstellen (lassen).
Diese Virtualisierung wird vor allem dadurch erleichtert, dass schon bald jegliche
Kommunikation über eine einzige Leitung abgewickelt werden wird: Telefon, Fax, Internet,
Videokonferenz, Satellitennavigation und sonstige Datenübertragung. Als einheitliche
Benutzerschnittstelle für alle diese Dienste wird sich die natürliche Sprache
etablieren, weil sie nicht nur einfachere, sondern gleichzeitig auch vielfältigere
Kommunikation ermöglicht, als jede grafische Benutzeroberfläche. Schon heute gibt es
vernünftige, wenn auch nicht perfekte Spracheingabesysteme; Sprachausgabe per Computer
kann bereits mentale Stimmungen berücksichtigen. Natürliche Sprache macht aber auch
Notebooks selbst, Bildschirme, Tastaturen und Mäuse überflüssig. Mit nur einer einzigen
Kommunikationseinheit lassen sich Geräte steuern, Informationen abfragen und an die
nächstgelegene Einheit ausgeben (Bildschirm, Drucker, Fax). Das wird bereits im Jahr 2000
Realität: Blue Tooth nennt sich diese Technologie. Texte, auch E-Mails, kann man sich
also vorlesen oder, über standardisierte Schnittstellen überall ausdrucken lassen, GPS
(Global Positioning System) ermittelt den eigenen Standort und weist durch eine
freundliche Stimme den Weg. Die Schnittstelle zur EDV wird daher natürlich auch viel
kleiner sein, als heute. Alle erforderlichen Komponenten lassen sich in einem Gerät
unterbringen, das nicht größer ist, als eine Armbanduhr. Den Weg dorthin weisen
Kommunikationsgeräte wie der Communicator von Nokia, der Handy, Short Message Service, PC
und Internet-Zugang vereint.
Natürliche Sprache wird aber nicht nur Hardware, sondern auch Menschen ersetzen.
Spracheingabe statt Diktat, Sprachrecherche in weltweit verteilten Datenbanken statt in
realen Zeitschriften und Büchern, automatische Terminabstimmung mit Kollegen und
Mandanten und elektronische Akten machen die meisten nicht-anwaltlichen Tätigkeiten in
der Anwaltskanzlei überflüssig. Nur höchstqualifizierte Mitarbeiter sind zur
"Fütterung" und Wartung der Systeme noch notwendig. Andererseits können sich
Mandanten neueste Informationen aus den anwaltlichen Systemen auch jederzeit selbst
beschaffen, Zugangs- und Datenschutz werden die technische Schwelle dafür sein, aber
nicht mehr das Problem.
Der "Jederzeit-Anwalt" ist nur eine der Konsequenzen aus der beschriebenen
technischen Entwicklung. So wie schon heute die Arbeit in Großunternehmen mit der Sonne
um die Welt wandert, kann auch der Anwalt künftig seine Informationen jederzeit
individuell (für Mandanten) oder generell abrufbar machen. Einfache Fragen werden mit
vorgefertigten Memos beantwortet, Vertragsklauseln stehen zum kostenpflichtigen Download
bereit, individuelle Beratung erfolgt in angemessener Zeit, auch die schon totgeglaubten
Experten- und Fuzzy-Logic-Systeme werden zu neuer Blüte gelangen. In
audiovisuell-virtuellen Welten, werden sog. Anwalts- und Mandanten-Avatare
("Platzhalter" für natürliche Personen) miteinander "reden" können.
Eine interessante Studie für solche Systeme bietet die Advopolis AG mit einem virtuellen
Anwaltshochhaus.
Der "Überall-Anwalt" ist eine weitere logische Folge. Er wird nicht mehr in
seiner (virtuellen) Kanzlei auf Mandanten warten, sondern aktiv jederzeit und überall
seine individuellen Dienstleistungen anbieten. Dem Mandanten ist es schiesslich egal, wo
der Anwalt sein reales Büro hat, entscheidend ist die immer mehr raumgewinnende
präventive Beratung. Da auch Gerichts- und Schiedsverhandlungen künftig virtuell
stattfinden werden, sind die Zulassung bei (nur) einem Landgericht, die vernünftigerweise
schon zum 01.01.2000 entfällt, aber auch die sog. Residenzpflicht (Pflicht des Anwalts,
im Bezirk des Landgerichts, bei dem er zugelassen ist, seine Kanzlei zu betreiben)
obsolet. Werbung, Beratung und Verhandlung können künftig von jedem Ort der Welt aus
betrieben werden. Allerdings wird es auch eine "Gegenbewegung" dazu geben: den
"Vor-Ort-Anwalt". Dieser wird in seinem "Lawmobil" am Unfallort, auf Veranstaltungen und
Messen sowie am Sitz des Mandanten präsent sein können.
Aus dem Vorstehenden ergibt sich fast zwangsläufig, daß der
"Wenn-dann-richtig-Anwalt" auch zu den absehbaren Entwicklungen gehört. Er ist
derjenige, der sich auf ein Rechts- oder Wirklichkeitsgebiet konzentriert. Überhaupt wird
die klassische Aufteilung in Rechtsgebiete, die die meisten Mandanten sowieso nie
verstanden haben, derjenigen weichen, die sich an Lebenssachverhalten orientiert. Ein
typisches Beispiel ist das Medienrecht, welches alle klassischen Rechtsgebiete umfaßt,
die für Medienunternehmen absatzrelevant sind: Urheber-, Verlags-, Telekommunikations-,
Wettbewerbs-, Kartell-, EDV-, Marken- und Datenschutzrecht. Daneben braucht ein modernes
Medienunternehmen Spezialisten z. B. für Arbeits-, Miet- und sonstiges Vertragsrecht.
Viele Gross- und die "Feld-Wald-und-Wiesen-Kanzleien" können in der Regel aber
nicht alle diese Rechtsgebiete mit gleicher Qualität abdecken. Spezialistenteams und
globale Anwaltsnetzwerke werden Alternativen bieten.
Aufgrund der technischen Möglichkeiten wird auch der "Für-jeden-Anwalt" ein
Berufsbild der Zukunft sein. Sprachbarrieren werden keine Rolle mehr spielen, weil
On-the-fly-Übersetzungen (Übersetzung einer Sprache in einer beliebige andere während
des Sprachflusses) technisch realisiert werden. So kann der deutsche Rechtsanwalt immer in
Echtzeit mit seinem portugiesisch sprechenden Mandanten in Brasilien konferieren. Auch die
nicht nur für Anwälte wichtige Frage der Zahlungsfähigkeit und -bereitschaft der
Mandanten ist schon so gut wie gelöst: Solvenzprüfung oder Zahlung per Kreditkarte vor
der (virtuellen) Beratung sind schon heute kein Problem mehr. Insoweit lassen sich die
besten Beispiele leider im Bereich pornografischer Web-Angebote finden, weil man dort die
neuen Märkte erkannt und enorm in solche Technologien investiert hat.
Allerdings wartet auch noch eine weitere, neue Belastung auf die Anwaltschaft, die
gleichzeitig eine Zwangsentlastung der klassischen Verlage ist: Der
"Verleger-Anwalt". Anwälten wird es immer leichter gemacht, die Informationen,
mit denen sie Mandanten gewinnen möchten, selbst, jederzeit und von jedem Ort aus zu
publizieren. Der klassischen Fachverlage bedarf es dazu nicht mehr, soweit sich diese
nicht auf ihre Kernkompetenz "Qualitätsmanagement" konzentrieren. Denn der
Anwalt der Zukunft kann seine Kompetenz durch hochwertige, die virtuelle Beratung
allerdings nicht ersetzende Beiträge auf seine Web-Seiten oder in anderen elektronischen
Veröffentlichungen darstellen. Dies zwingt den Anwalt allerdings auch dazu, sich nicht
mehr nur mit den Inhalten, sondern auch mit deren Vermarktung zu befassen. Angesichts
vieler Beispiele von heute, insbesondere der in dieser Hinsicht standesrechtlich nicht
"amputierten" US-Anwälte, hilft dagegen kein
"Kopf-in-den-Sand-stecken". Denn die Anwaltschaft sollte es nicht Studenten und
Referendaren überlassen, sich mit Rechtsbeiträgen im Internet zu vermarkten.
Wenn also die Anwaltschaft ihre "Claims" nicht verlieren, sondern vielleicht
sogar erweitern will, dann muß sie jetzt anfangen zu überlegen. Denn: Nichts ist
innovativer aber auch gnadenloser als der freie Wettbewerb! Und den wird die
Harmonisierung des Rechts in der EU, mehr als vielen lieb ist, bringen. |
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