| Mandanten-Login
|
Nachrichten-Archiv
02.11.07
Die Rechtsprechung, wonach das in Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV enthaltene Muster
einer Widerrufsbelehrung falsch ist, ist durch einen Beschluss des LG Köln v.
20.03.07, Az. 31 O 13/07, weiter verfestigt worden. Das LG Köln hat, wie schon zuvor
das KG
Berlin und das OLG Hamm entschieden, dass die Widerrufsfrist erst dann zu laufen
beginnt, wenn die Widerrufsbelehrung in Textform und auch die Ware beim Kunden eingeganen
sind. Die Anlage 2 sei insoweit irrelevant, weil als Maßstab allein § 312d Abs. 2 BGB zu
berücksichtigen sei.
Anmerkung: Es ist allerdings aus den beachtenswerten Gründen, die Stadler in seinem Beitrag
"Widerrufsfrist bei eBay-Auktionen" unter 2. aufführt, sehr zweifelhaft, ob
"Textform" iSd § 126b BGB erst eine E-Mail und nicht auch schon die Wiedergabe
der Widerrufsbelehrung auf Webseiten darstellt.
25.10.07
Nach einer Mitteilung der Stiftung Warentest hat eine juristische Überprüfung der AGB
(Allg. Geschäftsbedingungen) von Mobilfunkanbietern ergeben, dass alle Anbieter
unzulässige Klauseln verwenden. Das reicht von unklaren Formulierungen bis hin zu dem
Versuch, Kunden stark zu benachteiligen.
Hinweis: Welches die Top 10 der
AGB-Fehler nach den Erfahrungen der Kanzlei sind, können Sie im OJR nachlesen.
21.10.07
Wem die Benutzung einer Domain verboten wird, sei es durch ein Gericht
oder aufgrund einer Unterlassugnserklärung, muss sämtliche Inhalte darunter löschen.
Allerdings darf er die Domain weiter registriert halten und auch eine sog.
Platzhalterseite "Hier entsteht eine neue Internetpräsenz" schalten.
OLG
Hamburg, Beschl. v. 28.08.07, Az. 3 W 151/07
18.10.07
Bei unerlaubten Handlungen im Internet ist der Gerichtsstand nicht
frei wählbar. Die Anwendung des § 32 ZPO (sog. fliegender Gerichtsstand) scheidet wegen
Verstoßes gegen das Willkürverbot und das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 GG)
aus.
AG Krefeld, Urt. v.
18.10.07, Az. 4 C 305/06)
Anmerkungen:
1) Ähnlich hat das OLG Hamburg entschieden, im Widerspruch zur sonstigen Rechtsprechung.
2) Beide Entscheidungen bedürfen einer Kommentierung, die für die Veröffentlichung im OJR geplant ist.
09.10.07
1) Im Fernabsatz (Katalog, Internet usw.) muss der Hinweis, dass die angegebenen Preise
die Mehrwertsteuer enthalten, für die Kunden (Verbraucher) eindeutig
zuzuordnen, leicht erkennbar und deutlich lesbar sein. Der Hinweis muss allerdings nicht
unmittelbar neben dem angegebenen Preis stehen (anders noch OLG Hamburg).
2) Ein Fernabsatzhändler ist nicht verpflichtet, seine (potentiellen) Kunden
(Verbraucher) über die gesetzlichen Gewährleistungspflichten
zu informieren. Die Regelung des § 312c BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 4 Nr. 3b
BGB-InfoV erfasst nur vertragliche Gewährleistungsbedingungen.
BGH, Urt. v. 04.10.07, Az. I ZR 22/05 (Urt. liegt noch nicht vor Pressemitteilung)
12.09.07
Berlin/Köln (dpa/tmn)
Bewerbungsfotos aus dem Fotostudio dürfen nur dann ins Internet gestellt
werden, wenn der Fotograf dies ausdrücklich gestattet. Anderenfalls werde sein
Urheberrecht verletzt, erläutert Jürgen Weinknecht von der Arbeitsgemeinschaft
Informationstechnologie im Deutschen Anwaltsverein in Berlin. Am Dienstag (11.09.07) war
ein Urteil des Landgerichts Köln bekannt geworden: In dem Fall (Az: 28 O 468/06) hatte
die Betreiberin eines Fotostudios gegen einen Kunden auf Unterlassung geklagt. Der
Beklagte muss nun die in dem Studio gefertigten Bewerbungsbilder von seiner Website
nehmen. mehr...
05.09.07
Da es im Streit um .eu-Domains kein Dispute-Verfahren gibt, wie z. B. bei
.de- oder .info-Domains, steht dem Anspruchsteller zumindest ein Anspruch auf ein
Verfügungsverbot gegen den Inhaber zu. Allerdings muss der Anspruchsteller glaubhaft
machen, dass er einen Anspruch und der derzeitige Inhaber keine Ansprüche hat.
Kammergericht (Berlin), Beschl. v. 10.08.07, Az. 5 W 230/07
Anmerkungen:
1) Die Einleitung eines Dispute-Verfahrens bewirkt bei .de-Domains z. B., dass diese nicht
mehr übertragen werden können (s. http://www.denic.de/de/domains/recht/dispute-eintraege/index.html).
Zugleich wird der Anspruchsteller in eine Liste bei der Denic eingetragen und rückt in
die Inhaberposition der Domain vor, wenn der vormalige Inhaber die Domain freigibt (sog.
CLOSE). Allerdings kann es passieren, dass man als Anspruchsteller nicht der Erste in
dieser Liste ist.
2) Es ist nicht möglich, im einstweiligen Verfügungsverfahren eine endgültige
Entscheidung über die Inhaberschaft zu erreichen, so dass Anträge wie z. B. auf Freigabe
oder Übertragung der Domain zum scheitern verurteilt sind. Ein Anspruch auf
"Übertragung" einer Domain besteht allerdings auch im Hauptsacheverfahren
nicht, sondern nur einer auf Löschung oder Freigabe (vgl. BGH, NJW 2002, 2031
'shell.de').
31.08.07
Die bloße Registrierung einer Domain durch eine juristische Person des
Handelsrechts, die stets im geschäftlichen Verkehr handelt, stellt nur dann einen
Verstoß gegen §§ 5, 15 MarkenG dar, wenn es konkrete Anhaltspunkte für das
Entstehen einer Verwechslungsgefahr oder einer Ausnutzung oder Beeinträchtigung der
Unterscheidungskraft oder Wertschätzung des anderen Kennzeichens gibt. Könnte die Domain
aber auch für insoweit irrelevante Angebote genutzt werden, besteht ein Anspruch (noch)
nicht.
BGH, Urt. v.
19.07.07, Az. I ZR 137/04
24.08.07
Die Benotung von Lehrern auf der Internetseite spickmich.de ist
rechtlich nicht zu beanstanden. Eine Benotung ist keine Tatsachenbehauptung, sondern ein
Werturteil und damit zulässig, sofern die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten
wird.
LG Köln - 28 O 333/07
Anmerkung: Bereits Mitte Juli hatte das LG Köln eine vergleichbare Entscheidung
getroffen, Urt. v. 11.07.07 - 28 O 263/07. Diese Rechtsprechung darf allerdings
nicht überbewertet werden, da beide Entscheidungen von derselben Kammer des Kölner
Landgerichts getroffen wurden und daher kein Bild der allgemeinen Meinung abgeben.
03.08.07
Eine Abmahnung kann nicht allein auf fehlende
Pflichtangaben in geschäftlichen Schreiben, wozu auch eMails gehören, gestützt werden,
weil darin schon keine unlautere Wettbewerbshandlung iSd § 3 UWG liegt. Auf die Frage, ob
ein solches Unterlassen die Bagatellgrenze überschreitet, kommt es daher nicht mehr an.
OLG Brandenburg, Urteil vom 10. Juli 2007 - 6 U 12/07
Anmerkung: Eine vernünftige Entscheidung zur Eindämmung des unmöglichen Abmahnwesens in
Deutschland.
30.07.07
1) Webseiten, die lediglich auf einer HTML-Datei basieren, sind
regelmäßig keine Computerprogramme. Denn der HTML-Code allein enthält keine
ablauffähige Folge von Einzelanweisungen, die dazu dient, den Computer zur Ausführung
einer bestimmten Funktion zu veranlassen.
2) Die Auswahl, Einteilung und Anordnung von Suchbegriffen aus der
Alltagssprache auf den Webseiten und im Quelltext [zum Zwecke der Optimierung für
Suchmaschinen] bilden eine individuelle, schöpferische Eigenheit des vom Kläger
gestalteten Internetauftritts. Darin liegt eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne
des § 2 Abs. 2 UrhG.
OLG Rostock, Beschl. v. 27.06.07 (Az. 2 W 12/07)
27.07.07
1) Die rechtswidrige Verwendung von Lichtbildern (§§ 72, 19a UrhG) im
Internet rechtfertigt auch dann einen Streitwert iHv 6.000,00 Euro, wenn es sich um eine
einmalige Privatauktion handelt (im Anschluss an OLG Hamburg, Urt. v. 10.03.04, Az. 5 W
3/04, GRUR-RR 2004, 342: Streitwert für die unzulässige Nutzung von Kartenausschnitten
von Stadtplänen im Web = 9.000,00 Euro) [Hinweis: Ab einem Streitwert über 5.000,00 Euro
sind die Landgerichte zuständig, § 23 GVG].
2) Die ordnungsgemäße Zustellung einer einstweiligen Verfügung setzt
lediglich voraus, dass eine einfache Ausfertigung zugestellt wird und dass die Anlagen
beigefügt sind, auf die im Tenor Bezug genommen wird oder die ausdrücklich zum Bestandteil
des Beschlusses gemacht worden sind. Die bloße Benennung von Anlagen als Mittel
der Glaubhaftmachung erfordert nicht deren Zustellung.
LG Köln, Urteil v. 07.03.07 (Az. 28 O 551/06)
12.07.07
1) Das Haftungsprivileg des § 10 TMG (vormals: § 11 TDG) gilt nicht
für (vorbeugende) Unterlassungsansprüche, sondern nur für straf- und
schadensersatzrechtliche (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).
2) eBay haftet wettbewerbsrechtlich für Angebote seiner Kunden, weil die
Firma die ernsthafte und naheliegende Gefahr geschaffen habe, dass Kunden
jugendgefährdende Schriften darüber verbreiteten.
3) eBay muss Vorsorge dafür treffen, dass es zu keinen anderen,
gleichartigen Rechtsverletzungen kommt. Hinsichtlich der konkreten Vorsorgeanforderungen
hat der BGH die Sache an das OLG Brandenburg zurückverwiesen.
(BGH, Urteil vom 12.07.2007, Az.: I ZR 18/04)
04.07.07
Für den Schutz einer Sammlung (hier: einer Gedichttitelliste) als Datenbankwerk
(§ 4 UrhG) reicht es aus, dass die Sammlung in ihrer Struktur einen individuellen
Charakter hat. Ein bescheidenes Maß an geistiger Leistung reicht aus. Wer eine solche
Datenbank rein mechanisch/technisch erstellt, ist nicht Miturheber. (BGH, Urteil vom
24.5.2007, Az: I ZR 130/04)
04.07.07
Der EuGH hat auf Vorlage des BGH die Frage zu klären, ob die Übernahme von Daten
aus einer geschützten Datenbank die Rechte des Datenbankherstellers gem. § 87b UrhG nur
dann verletzt, wenn ein physischer Kopiervorgang stattfindet oder auch schon dann, wenn
das Abfragen der Datenbank und die Übernahme nach Einzelabwägung geschieht. (BGH, Beschluss
vom 24.5.2007, Az: I ZR 130/04)
03.07.07
Wer ein kritisches Weblog unter dem Namen eines Unternehmens und dem
alleinigen Zusatz "...blog.de" (konkret: mlpblog.de) einrichtet, verletzt damit
die Namensrechte des Unternehmens aus § 12 BGB, weil der Zusatz "blog" rein
beschreibend ist und die Domain daher den Anschein erweckt, einen Blog des betroffenen
Unternehmens dar zu bieten (Beschl. des OLG Hamburg v. 31.05.07, 3 W 110/07).
26.06.07
Haftung von eBay bei Markenverletzungen (Internet-Versteigerung II) (BGH, Urteil vom
19.4.2007, I ZR 35/04)
15.06.07
Unterlassungsanspruch gegen Forum-Betreiber, dem die Identität des
Autors eines ehrverletzenden Beitrags bekannt ist (BGH, Urteil vom
27.3.2007, VI ZR 101/06)
05.06.07
Bestreitet ein Abgemahnter den Zugang der Abmahnung im Prozess (§ 93
ZPO), so hilft dem Kläger der Vortrag, er habe die Abmahnung per Fax, Post und eMail
versandt (BGH,
Beschl. v. 21.12.06)
23.05.07
Schadensersatzanspruch des Abmahnenden, wenn es sich beim
Wettbewerbsverstoß um eine Dauerhandlung handelt (BGH, Urteil vom
23.11.2006, I ZR 276/03)
26.04.07
Der EuGH hat auf Vorlage des BGH die Frage zu klären, ob für das Webimpressum
die Pflicht zur Angabe der Telefonnummer besteht (Beschl. v. 26.4.2007, Az. I ZR 190/04; OLG Köln: Ja - OLG Hamm: Nein)
08.02.07
Ein Domainname kann auch auf den Namen eines Vertreters registriert
werden (BGH, Urteil vom 8. Februar 2007 I ZR 59/04) |
|
|