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# "Privatverkauf" bei eBay # Filesharing EuGH und OLG Frankfurt
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Aktuelles

30.01.08
Filesharing: Der Inhaber eines Internetanschlusses ist nicht ohne weiteres verpflichtet, nahe Familienangehörige bei der Nutzung des Anschlusses zu überwachen. Eine solche Pflicht besteht nur dann, wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass der Anschluss zu Rechtsverletzungen missbraucht werden könnte.
OLG Frankfurt, Beschluss v. 20.12.2007 - 11 W 58/07

29.01.08
Filesharing: Der EuGH scheint der Ansicht der Genaralanwaltschaft gefolgt zu sein und Auskünfteansprüche der Musikindustrie gegen Internetprovider aus grundsätzlichen europa- und datenschutzrechtlichen Gründen abgelehnt zu haben.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,531790,00.html

11.01.08
Der Vertragspartner darf nicht mit einer Negativ-Meldung an die SCHUFA drohen, solange eine Forderung bestritten wird und kein anderslautendes, rechtskräftiges Urteil vorliegt. Die Androhung der Übermittlung personenbezogener Daten stellt in solchen Fällen einen Verstoß gegen den Datenschutz und damit gleichzeitig gegen das grundgesetzlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Denn eine "SCHUFA-Meldung" kann den Betroffenen erheblich schädigen, weil sie seine Kreditwürdigkeit beeinträchtigt und ihm dadurch der Zugang zu vielen Bereichen des Wirtschaftsleben erschwert oder versperrt werden kann.
AG Plön, Urt. v. 10.12.2007, Az. 2 C 650/07

08.01.08
Der Inhaber eines Internetanschlusses ist nicht ohne weiteres verpflichtet ist, nahe Familienangehörige bei der Nutzung des Anschlusses zu überwachen. Eine solche Pflicht besteht nur dann, wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass der Anschluss zu Rechtsverletzungen missbraucht werden könnte.
OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.12.2007, Aktenzeichen 11 W 58/07

07.01.08
Der Verkauf von 10 neuen oder jedenfalls neuwertigen, mit einer Marke gekennzeichneten Bekleidungsstücken (hier: im Rahmen von eBay) lässt sich nach der Lebenserfahrung nicht mit einem privaten Gelegenheitsverkauf erklären. Vielmehr begründet dies eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Verkaufstätigkeit den privaten Bereich verlassen hat und als geschäftlich i.S.v. § 14 Abs. 2 MarkenG zu qualifizieren ist. Eine solche tatsachliche Vermutung kann jedoch widerlegt werden, wenn der Verkäufer Tatsachen vorträgt und erforderlichenfalls beweist, die geeignet sind, den genannten Erfahrungssatz zu erschüttern.
LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 08.10.2007 - Az. 2/03 O 192/07

18.12.07
Ist der Schuldner aufgrund eines bestimmten Verhaltens zur Unterlassung verurteilt worden und besteht zwischen ihm und dem Gläubiger Streit darüber, ob ein beabsichtigtes abgewandeltes Verhalten von dem titulierten Unterlassungsgebot erfasst wird, kann der Schuldner diese Frage durch eine negative Feststellungsklage klären lassen. Das Feststellungsinteresse für eine solche Klage entfällt nicht dadurch, dass der Gläubiger wegen eines entsprechenden Verhaltens des Schuldners einen Ordnungsmittelantrag stellt.
BGH, Urteil vom 8.11.2007, I ZR 172/05

18.12.07
Ein unaufgeforderter Anruf bei einem Gewerbetreibenden zu Werbezwecken kann als eine wettbewerbswidrige unzumutbare Belästigung zu beurteilen sein, wenn der Anrufer zuvor nicht annehmen durfte, der Anzurufende werde mit dem Anruf, so wie er geplant war, einverstanden sein. Der kostenlose Eintrag eines Gewerbetreibenden im Verzeichnis einer Internetsuchmaschine, die nur eine unter einer Vielzahl gleichartiger Suchmaschinen ist, rechtfertigt grundsätzlich nicht die Annahme, der Gewerbetreibende werde mit einem Anruf zur Überprüfung des über ihn eingespeicherten Datenbestandes einverstanden sein, wenn der telefonische Weg gewählt wurde, um zugleich das Angebot einer entgeltlichen Leistung (hier: der Umwandlung des kostenlosen Eintrags in einen erweiterten und entgeltlichen Eintrag) zu unterbreiten.
BGH, Urteil vom 20.9.2007, I ZR 88/05

16.12.07
Soweit ein Geschäft mit einem Verbraucher vorliegt, stellt die Verwendung des Hinweises "Versicherter Versand" eine unzulässige irreführende Werbung dar. Hintergrund für das Verbot ist, dass der Unternehmer gem. § 474 Absatz 2 BGB im Verbrauchsgüterkauf ohnehin das Transportrisiko zu tragen hat und die Werbung "Versicherter Versand" als Selbstverständlichkeit den Verbraucher in die Irre führt.
LG Hamburg, Beschl. v. 6.11.2007, Az. 315 O 888/07
HINWEIS: Mit Urteil v. 18.01.07 (Az. 315 O 457/06) hat dieselbe Kammer des LG Hamburg genau das Gegenteil entschieden!

11.12.07
Es ist zulässig, sog. Abstracts (verkürzte Inhaltswiedergaben) von veröffentlichten Buchkritiken anzufertigen und zu veröffentlichen. Ebenso ist die Wiedergabe von Zitaten (§ 51 UrhG) aus solchen Beiträgen zulässig, wenn der eigene Beitrag sich nicht nur in der Wiedergabe von solchen Zitaten erschöpft, sondern einen eigenständigen Werkcharakter hat, also im Zweifel die Zitate nur als Beleg für eigene Ausführungen benutzt werden.
OLG Frankfurt, Urt. v. 11.12.07, Az. 11 U 75/06 und 11 U 76/06 - nicht rechtskräftig!

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