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Aktuelles
30.01.08
Filesharing: Der Inhaber eines Internetanschlusses ist nicht ohne
weiteres verpflichtet, nahe Familienangehörige bei der Nutzung des Anschlusses zu
überwachen. Eine solche Pflicht besteht nur dann, wenn der Anschlussinhaber konkrete
Anhaltspunkte dafür hat, dass der Anschluss zu Rechtsverletzungen missbraucht werden
könnte.
OLG Frankfurt, Beschluss v.
20.12.2007 - 11 W 58/07
29.01.08
Filesharing: Der EuGH scheint der Ansicht der Genaralanwaltschaft gefolgt
zu sein und Auskünfteansprüche der Musikindustrie gegen Internetprovider aus
grundsätzlichen europa- und datenschutzrechtlichen Gründen abgelehnt zu haben.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,531790,00.html
11.01.08
Der Vertragspartner darf nicht mit einer Negativ-Meldung an die SCHUFA
drohen, solange eine Forderung bestritten wird und kein anderslautendes, rechtskräftiges
Urteil vorliegt. Die Androhung der Übermittlung personenbezogener Daten stellt in solchen
Fällen einen Verstoß gegen den Datenschutz und damit gleichzeitig gegen das
grundgesetzlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Denn eine
"SCHUFA-Meldung" kann den Betroffenen erheblich schädigen, weil sie seine
Kreditwürdigkeit beeinträchtigt und ihm dadurch der Zugang zu vielen Bereichen des
Wirtschaftsleben erschwert oder versperrt werden kann.
AG Plön, Urt. v. 10.12.2007, Az. 2 C 650/07
08.01.08
Der Inhaber eines Internetanschlusses ist nicht ohne weiteres
verpflichtet ist, nahe Familienangehörige bei der Nutzung des Anschlusses zu überwachen.
Eine solche Pflicht besteht nur dann, wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte
dafür hat, dass der Anschluss zu Rechtsverletzungen missbraucht werden könnte.
OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.12.2007, Aktenzeichen 11 W 58/07
07.01.08
Der Verkauf von 10 neuen oder jedenfalls neuwertigen, mit einer Marke gekennzeichneten
Bekleidungsstücken (hier: im Rahmen von eBay) lässt sich nach der
Lebenserfahrung nicht mit einem privaten Gelegenheitsverkauf erklären. Vielmehr
begründet dies eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Verkaufstätigkeit den
privaten Bereich verlassen hat und als geschäftlich i.S.v. § 14 Abs. 2 MarkenG zu
qualifizieren ist. Eine solche tatsachliche Vermutung kann
jedoch widerlegt werden, wenn der Verkäufer Tatsachen vorträgt und erforderlichenfalls
beweist, die geeignet sind, den genannten Erfahrungssatz zu erschüttern.
LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 08.10.2007 - Az. 2/03 O 192/07
18.12.07
Ist der Schuldner aufgrund eines bestimmten Verhaltens zur Unterlassung verurteilt worden
und besteht zwischen ihm und dem Gläubiger Streit darüber, ob ein beabsichtigtes abgewandeltes
Verhalten von dem titulierten Unterlassungsgebot erfasst wird, kann der Schuldner
diese Frage durch eine negative Feststellungsklage klären lassen. Das
Feststellungsinteresse für eine solche Klage entfällt nicht dadurch, dass der Gläubiger
wegen eines entsprechenden Verhaltens des Schuldners einen Ordnungsmittelantrag stellt.
BGH,
Urteil vom 8.11.2007, I ZR 172/05
18.12.07
Ein unaufgeforderter Anruf bei einem Gewerbetreibenden zu Werbezwecken
kann als eine wettbewerbswidrige unzumutbare Belästigung zu beurteilen sein, wenn der
Anrufer zuvor nicht annehmen durfte, der Anzurufende werde mit dem Anruf, so wie er
geplant war, einverstanden sein. Der kostenlose Eintrag eines Gewerbetreibenden im
Verzeichnis einer Internetsuchmaschine, die nur eine unter einer Vielzahl gleichartiger
Suchmaschinen ist, rechtfertigt grundsätzlich nicht die Annahme, der Gewerbetreibende
werde mit einem Anruf zur Überprüfung des über ihn eingespeicherten Datenbestandes
einverstanden sein, wenn der telefonische Weg gewählt wurde, um zugleich das Angebot
einer entgeltlichen Leistung (hier: der Umwandlung des kostenlosen Eintrags in einen
erweiterten und entgeltlichen Eintrag) zu unterbreiten.
BGH, Urteil
vom 20.9.2007, I ZR 88/05
16.12.07
Soweit ein Geschäft mit einem Verbraucher vorliegt, stellt die Verwendung des Hinweises
"Versicherter Versand" eine unzulässige irreführende Werbung
dar. Hintergrund für das Verbot ist, dass der Unternehmer gem. § 474 Absatz 2 BGB im
Verbrauchsgüterkauf ohnehin das Transportrisiko zu tragen hat und die Werbung
"Versicherter Versand" als Selbstverständlichkeit den Verbraucher in die Irre
führt.
LG Hamburg, Beschl. v. 6.11.2007, Az. 315 O 888/07
HINWEIS: Mit Urteil v. 18.01.07 (Az. 315 O 457/06) hat dieselbe Kammer des LG Hamburg
genau das Gegenteil entschieden!
11.12.07
Es ist zulässig, sog. Abstracts (verkürzte Inhaltswiedergaben) von
veröffentlichten Buchkritiken anzufertigen und zu veröffentlichen. Ebenso ist die
Wiedergabe von Zitaten (§ 51 UrhG) aus solchen Beiträgen zulässig, wenn der eigene Beitrag
sich nicht nur in der Wiedergabe von solchen Zitaten erschöpft, sondern einen
eigenständigen Werkcharakter hat, also im Zweifel die Zitate nur als Beleg für eigene
Ausführungen benutzt werden.
OLG Frankfurt, Urt. v. 11.12.07, Az. 11 U 75/06 und 11 U 76/06 - nicht
rechtskräftig!
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